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   OVG Niedersachsen, 23.04.2002 - 2 LB 3367/01   

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OVG Niedersachsen, 23.04.2002 - 2 LB 3367/01 (https://dejure.org/2002,10213)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.04.2002 - 2 LB 3367/01 (https://dejure.org/2002,10213)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. April 2002 - 2 LB 3367/01 (https://dejure.org/2002,10213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beihilfe; Kostendämpfungspauschale

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Alimentation; Beamter; Beihilfe; Fürsorgepflicht; Gesetzgebungskompetenz; Gleichbehandlungsgrundsatz; Kostendämpfungspauschale; Kürzung; Rückwirkung; Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2002 - 2 LB 3367/01
    Besoldung und Versorgung dienen der Erfüllung des aus Art. 33 Abs. 5 GG folgenden Alimentationsprinzips, das den Dienstherrn verpflichtet, den Beamten und Richtern sowie ihren Familien amtsangemessenen Unterhalt zu leisten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 -, BVerfGE 83, 89, 98).

    Das System der Beihilfe ist kein Bestandteil der verfassungsrechtlich geschuldeten Alimentation (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.11.1990, aaO, 89, 98).

    Die Beihilfegewährung findet ihre verfassungsrechtliche Grundlage in der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.11.1990, aaO, 89, 99 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschl. v. 13.11.1990, aaO, 89, 101) fordert die Fürsorgepflicht zwar nicht den Ausgleich jeglicher aus Anlass von Krankheits-, Geburts- und Todesfällen entstandenen Aufwendungen und auch nicht deren Erstattung in jeweils vollem Umfang.

    Gewisse Friktionen und Ungereimtheiten im Zusammenspiel zwischen Beihilfe und Krankenversicherungsleistungen haben die Beamten und Richter hinzunehmen, sofern sie nicht mit unzumutbaren Kosten oder Risiken verbunden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.11.1990, aaO, 89, 101 f.).

    Das zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG gehörende Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und Richtern sowie deren Familien einen amtsangemessenen Unterhalt zu leisten, der grundsätzlich den gesamten Lebensunterhalt einschließlich der Kosten einer im Wesentlichen der Höhe der Beihilfe angepassten "beihilfekonformen" Krankenversicherung sicherstellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.11.1990, aaO, 89, 98 f.; BVerwG, Beschl. v. 28.11.1991, aaO, 207, 208 f.).

    Eine Verletzung des Alimentationsprinzips wäre dann denkbar, wenn die Beihilfeberechtigten im konkreten Einzelfall derart viele Mittel aufwenden müssten, dass die ihnen verbliebenen Besoldungsanteile keine amtsangemessene Lebensführung mehr garantieren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.11.1990, aaO, 89, 100; BVerwG, Beschl. v. 28.11.1991, aaO, 207, 210).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 N 1.89

    Beihilfe - Fürsorgepflichtverletzung - Behandlungsausschluss von der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2002 - 2 LB 3367/01
    Mit diesen stellt der Bundesbesoldungsgesetzgeber den Beamten und Richtern nur einen Durchschnittssatz der zu erwartenden Aufwendungen im Krankheitsfall zur Verfügung, mit dem diese als Eigenvorsorge auch eine einen Teil der voraussichtlichen Krankheitskosten abdeckende, angemessene Krankenversicherung abschließen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.11.1991 - 2 N 1.89 -, BVerwGE 89, 207, 208 f.).

    Die Fürsorgepflicht gebietet ein ergänzendes Eingreifen des Dienstherrn, damit die amtsangemessene Alimentation durch die den Beamten und Richtern entstehenden angemessenen Aufwendungen aus Anlass von Krankheitsfällen nicht beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.11.1991, aaO, 207, 209).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 28.11.1991, aaO, 207, 208; Entscheidung v. 25.06.1987, aaO, 345, 346) gebietet es die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, dass er sich bei der Regelung der Beihilfegewährung für die Beamten und Richter an der vom Bundesbesoldungsgesetzgeber bei der Bemessung der amtsangemessenen Besoldung einschließlich des Anteils für eine angemessene Krankheitsvorsorge vorausgesetzten zusätzlichen Hilfeleistung ("Beihilfestandard") in Bund und Ländern dergestalt orientiert, dass die Beihilfefähigkeit bundesweit als notwendig und angemessen anerkannter Aufwendungen im Krankheitsfalle, die zum Kern der Leistungsgewährung gehören, nicht generell ausgeschlossen wird.

    Dies wird dann der Fall sein, wenn das Leistungsniveau in quantitativer und qualitativer Hinsicht, das den Beihilfestandard festschreibt, deutliche Einbuße erleidet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.11.1991, aaO, 207, 212).

    Das zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG gehörende Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und Richtern sowie deren Familien einen amtsangemessenen Unterhalt zu leisten, der grundsätzlich den gesamten Lebensunterhalt einschließlich der Kosten einer im Wesentlichen der Höhe der Beihilfe angepassten "beihilfekonformen" Krankenversicherung sicherstellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.11.1990, aaO, 89, 98 f.; BVerwG, Beschl. v. 28.11.1991, aaO, 207, 208 f.).

    Eine Verletzung des Alimentationsprinzips wäre dann denkbar, wenn die Beihilfeberechtigten im konkreten Einzelfall derart viele Mittel aufwenden müssten, dass die ihnen verbliebenen Besoldungsanteile keine amtsangemessene Lebensführung mehr garantieren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.11.1990, aaO, 89, 100; BVerwG, Beschl. v. 28.11.1991, aaO, 207, 210).

  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2002 - 2 LB 3367/01
    Im Fall des § 87 c Abs. 4 NBG a.F. liegt nach Auffassung des Senats eine sogenannte unechte Rückwirkung eines Gesetzes vor, da die Vorschrift auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet (vgl. zur unechten Rückwirkung BVerfG, Urt. v. 16.07.1985 - 1 BvL 5/80 u.a. -, BVerfGE 69, 272, 309; Beschl. v. 10.12.1985 - 2 BvL 18/83 -, BVerfGE 71, 255, 273).

    Ist das Vertrauen in den Bestand der begünstigenden Regelung nicht generell schutzwürdiger als das öffentliche Interesse an einer Änderung, ist die Regelung mit der Verfassung vereinbar (vgl. BVerfG, Urt. v. 16.7.1985, aaO; Beschl. v. 10.12.1985, aaO).

    Im Rahmen der Abwägung ist insbesondere zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber auf Grund seines weiten Spielraums politischen Ermessens grundsätzlich befugt ist, eine gesetzliche Regelung alsbald wirksam werden zu lassen, so dass seine gesetzgeberischen Zielsetzungen schnell verwirklicht werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.12.1985, aaO, 255, 274).

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2002 - 2 LB 3367/01
    Rechtsfragen zu auslaufendem oder ausgelaufenem Recht kommt regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1995 - 6 B 35.95 -, NVwZ-RR 1996, 712 m.w.N.).

    Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die zu klärenden Fragen nachwirken, etwa weil die außer Kraft getretene Vorschrift nach einer Übergangsregelung für einen nicht überschaubaren Personenkreis der Sache nach fortgilt und dies von allgemeiner Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1995, aaO, m.w.N.).

  • BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99

    Stufe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2002 - 2 LB 3367/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat für den hier vorliegenden Fall der Kollision von Sachkompetenzen eines Landes einerseits mit ebensolchen des Bundes andererseits wiederholt entschieden, dass unter den Gesichtspunkten Rechtssicherheit und Bundestreue die Ausübung einer Sachkompetenz nur im Falle des offenbaren Missbrauchs unzulässig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.3.2000 - 2 BvL 8/99 u.a. -, DVBl. 2000, 1117, 1118; Urt. v. 19.10.1982 - 2 BvF 1/81 -, BVerfGE 61, 149, 205; Urt. v. 10.5.1962 - 1 BvL 31/58 -, BVerfGE 14, 76, 99; Urt. v. 1.12.1954 - 2 BvG 1/54 -, BVerfGE 4, 115, 140).

    Mittelbare Auswirkungen einer kompetenzgerechten Landesregelung auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung sind danach unterhalb der Schwelle des gezielten Missbrauchs verfassungsrechtlich nicht relevant (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.3.2000, aaO).

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79

    Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2002 - 2 LB 3367/01
    Gleiches gilt für Härten und Nachteile, die sich aus der pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht durch die Beihilfevorschriften ergeben und die keine unzumutbare Belastung bedeuten (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.06.1980 - 6 C 19.79 -, BVerwGE 60, 212, 219).
  • BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1201/99

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch die in G131 § 53 enthaltene

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2002 - 2 LB 3367/01
    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsregeln beschränkt sich indes darauf, ob der Gesetzgeber den ihm zustehenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, insbesondere ob die Einführung des Stichtages überhaupt und die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar war (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.11.1999 - 2 BvR 1201/99 -, ZBR 2000, 379).
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2002 - 2 LB 3367/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat für den hier vorliegenden Fall der Kollision von Sachkompetenzen eines Landes einerseits mit ebensolchen des Bundes andererseits wiederholt entschieden, dass unter den Gesichtspunkten Rechtssicherheit und Bundestreue die Ausübung einer Sachkompetenz nur im Falle des offenbaren Missbrauchs unzulässig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.3.2000 - 2 BvL 8/99 u.a. -, DVBl. 2000, 1117, 1118; Urt. v. 19.10.1982 - 2 BvF 1/81 -, BVerfGE 61, 149, 205; Urt. v. 10.5.1962 - 1 BvL 31/58 -, BVerfGE 14, 76, 99; Urt. v. 1.12.1954 - 2 BvG 1/54 -, BVerfGE 4, 115, 140).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2002 - 2 LB 3367/01
    Im Fall des § 87 c Abs. 4 NBG a.F. liegt nach Auffassung des Senats eine sogenannte unechte Rückwirkung eines Gesetzes vor, da die Vorschrift auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet (vgl. zur unechten Rückwirkung BVerfG, Urt. v. 16.07.1985 - 1 BvL 5/80 u.a. -, BVerfGE 69, 272, 309; Beschl. v. 10.12.1985 - 2 BvL 18/83 -, BVerfGE 71, 255, 273).
  • BVerfG, 19.10.1982 - 2 BvF 1/81

    Amtshaftung - Staatshaftungsgesetz des Bundes nichtig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2002 - 2 LB 3367/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat für den hier vorliegenden Fall der Kollision von Sachkompetenzen eines Landes einerseits mit ebensolchen des Bundes andererseits wiederholt entschieden, dass unter den Gesichtspunkten Rechtssicherheit und Bundestreue die Ausübung einer Sachkompetenz nur im Falle des offenbaren Missbrauchs unzulässig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.3.2000 - 2 BvL 8/99 u.a. -, DVBl. 2000, 1117, 1118; Urt. v. 19.10.1982 - 2 BvF 1/81 -, BVerfGE 61, 149, 205; Urt. v. 10.5.1962 - 1 BvL 31/58 -, BVerfGE 14, 76, 99; Urt. v. 1.12.1954 - 2 BvG 1/54 -, BVerfGE 4, 115, 140).
  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86

    Beamtenrecht - Gesetzgebung - Zuschüsse - Versicherungsbeiträgen -

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • VGH Bayern, 15.09.1995 - 3 B 94.2210
  • VG Göttingen, 07.06.2002 - 3 A 3379/00

    Alimentationsprinzip; Auslegung; Beihilfe; Beihilfestandards; Fürsorgeprinzip;

    Der Abzug der beihilferechtlichen Kostendämpfungspauschale ist rechtswidrig, wenn alle geltend gemachten Aufwendungen vor dem 01.02.1999 entstanden sind (entgegen Nds.OVG, Urteile vom 23.04.2002 - 2 LB 3367/01 - und - 2 LB 3476/01 -).

    Die Einführung der Kostendämpfungspauschale durch Art. 14 Nr. 2 HBegleitG 1999 ist entgegen der Rechtsauffassung des Klägers verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; insofern teilt der Einzelrichter die Auffassung der Verwaltungsgerichte Göttingen (Urteil vom 20.03.2000 - 3 A 3297/99 -) und Oldenburg (Urteil vom 28.01.2001 - 6 A 3510/99 -, Nds.RPfl. 2001, 384) sowie des Nds.OVG (Urteile vom 23.04.2002 - 2 LB 3367/01 - und - 2 LB 3476/01 -).

    Soweit dem Vorbringen des Klägers schließlich die Auffassung zu entnehmen ist, die Übergangsregelung in Art. 20 HBegleitG 1999 enthalte eine unzulässige Rückwirkung, indem sie auch Beihilfeansprüche erfasse, die nach bisherigem Recht vor dem 31.01.1999 entstanden seien, teilt der Einzelrichter auf Grundlage der Rechtsprechung der Kammer (VG Göttingen, Urteil vom 20.03.2002, aaO.) zwar im Ergebnis die Auffassung des VG Oldenburg (Urteil vom 28.02.2001, aaO., S. 386) und des Nds.OVG (Urteile vom 23.04.2002, aaO.), dass es sich bei der Einführung der Kostendämpfungspauschale um einen Fall der unechten Rückwirkung handelt.

    Auch das Nds.OVG (Urteile vom 23.04.2002, aaO) zweifelt nicht daran, dass es für den Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen nicht darauf ankommt, wann sie dem Beihilfeberechtigten in Rechnung gestellt werden, sondern allein darauf, wann die fraglichen Heilbehandlungsmaßnahmen bzw. Verschreibungen durchgeführt wurden.

    Da das Urteil, soweit der Klage stattgegeben wird, von den Entscheidungen des Nds.OVG vom 23.04.2002 (aaO.) abweicht und hinsichtlich dieses Teils auf der Abweichung beruht, war für das beklagte Landesamt die Berufung gemäß §§ 124 a Abs. 1 Satz 1, 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zuzulassen; hinsichtlich des klagabweisenden Teils liegt hingegen keine Abweichung oder ein anderer Zulassungsgrund vor.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - 1 A 4755/00

    Abänderung und Ergänzung des Beihilferechts des Landes Nordrhein-Westfalen durch

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 -, a.a.O., und vom 9. März 2000 - 2 BvL 8/99 u.a. -, DVBl. 2000, 1117 = ZBR 2001, 206; dazu auch BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 - 2 C 36.02 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23. April 2002 - 2 LB 3367/01 -, NdsVBl.
  • VG Gelsenkirchen, 03.03.2006 - 3 K 1122/99

    Kürzung der Beihilfe um Kostendämpfungspauschale ist unzulässig

    Die Kammer folgt wegen der durch das Alimentationsprinzip veranlassten Bindungen der Beihilfe daher weder der Argumentation des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen in der Stellungnahme vom 14. Juni 2002 noch dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteile vom 23. April 2002 - 2 LB 3367/01 und 2 LB 3476/01 -, soweit darauf abgestellt wird, die Regelungen zur Kostendämpfung seien zumutbar, weil mit ihnen eine geringere Belastung als 1 v. H. der Bruttobezüge verbunden sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2007 - 1 A 1208/06

    Einführung einer Kostendämpfungspauschale hinsichtlich Beihilfeleistungen an

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 -, a.a.O., und vom 9. März 2000 - 2 BvL 8/99 u.a. -, DVBl. 2000, 1117 = ZBR 2001, 206; dazu auch BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 - 2 C 36.02 -, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23. April 2002 - 2 LB 3367/01 -, NdsVBl.
  • VG Gelsenkirchen, 10.11.2006 - 3 K 2162/06

    Kostendämpfungspauschale

    Die Kammer folgt wegen der durch das Alimentationsprinzip veranlassten Bindungen der Beihilfe daher weder der Argumentation des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen in der Stellungnahme vom 14. Juni 2002 noch dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteile vom 23. April 2002 - 2 LB 3367/01 und 2 LB 3476/01 -, soweit darauf abgestellt wird, die Regelungen zur Kostendämpfung seien zumutbar, weil mit ihnen eine geringere Belastung als 1 v. H. der Bruttobezüge verbunden sei.
  • OVG Niedersachsen, 19.08.2009 - 5 LA 208/07

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Beihilfe um die sogenannte Praxisgebühr;

    Zudem sind die sich für bestimmte Gruppen von Beihilfeberechtigten ergebenden finanziellen Nachteile nicht sehr gravierend und nicht unerträglich (vgl. ebenso zur so genannten Kostendämpfungspauschale Nds. OVG, Urteil vom 23.4.2002 - 2 LB 3367/01 -, Nds. Rpfl. 2003, 80 = NdsVBl. 2003, 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - 1 A 4753/00

    Abänderung und Ergänzung des Beihilferechts des Landes Nordrhein-Westfalen durch

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 -, a.a.O., und vom 9. März 2000 - 2 BvL 8/99 u.a. -, DVBl. 2000, 1117 = ZBR 2001, 206; dazu auch BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 - 2 C 36.02 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23. April 2002 - 2 LB 3367/01 -, NdsVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - 1 A 1870/02

    Anspruch eines Richters auf Beihilfe für seinen im Jahre 1986 geborenen Sohn

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 -, a.a.O., und vom 9. März 2000 - 2 BvL 8/99 u.a. -, DVBl. 2000, 1117 = ZBR 2001, 206; dazu auch BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 - 2 C 36.02 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 23. April 2002 - 2 LB 3367/01 -, NdsVBl.
  • VG Braunschweig, 14.09.2007 - 7 A 71/06

    Arzneimittel; Aufwendung; Ausschluss; Beamter; Beihilfe; Beihilfefähigkeit;

    Auch ist in der Rechtsprechung geklärt, dass im Interesse des praktikablen Vollzugs der Beihilfegewährung als Massenverwaltung pauschalierende Regelungen, die - wie hier - bei typisierender Betrachtung eine unzumutbare Belastung nicht bewirken, auch dann nicht zu beanstanden sind, wenn sie in Einzelfällen mögliche Härten bewirken (BVerwG, Urt. vom 03.07.2003, aaO.; Nds. OVG, Urt. vom 23.04.2002 - 2 LB 3367/01 -, Nds. VBl. 2003, 16 ff.; OVG NRW, Urt. vom 24.05.2006 - 1 A 3633/04 -, IÖD 2007, 56 ff. und nachfolgend BVerwG, Beschl. vom 31.08.2006 - 2 B 41/06 -, Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 14).
  • VG Lüneburg, 20.11.2002 - 1 A 54/02

    Analogie; Auslegung; Beihilfe; Beihilfestandard; Dienstherr; Fürsorge;

    Die Einführung der sog. Kostendämpfungspauschale für die genannten Jahre ist verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden (VG Göttingen, Urt. v. 7.6.2002 - 3 A 3379/00 - Nds. OVG, Urt. v. 23.4.2002 - 2 LB 3367/01 -).
  • VG Lüneburg, 26.05.2004 - 1 A 211/02

    Aufwendungen; Beihilfe; Beihilfefähigkeit; Eigenvorsorge; Fürsorgepflicht;

  • VG Osnabrück, 22.06.2005 - 3 A 216/04

    Abzug; Arznei; Arzneimittel; Aufwendung; Beihilfe; Berufung; Dienstherr;

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